Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Der Vertragsabschluss

1.1 Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (DJ-Enrico) und dem Auftraggeber (Veranstalter, Kunde), kommt ausschließlich unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen zustande. 

1.2 Um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen, bedarf es einer Auftragserteilung durch den Kunden und einer Auftragsbestätigung des DJs in schriftlicher Form. 

§2 Angebote und deren Gültigkeit 

2.1 Schriftliche Angebote sind maximal 14 Tage gültig. Mündliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Angebote verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. 

§3 Bezahlung, Vorauszahlung, Verzug und Mahngebühren, Inkasso 

3.1 Im Vertrag ist schriftlich vereinbart in welcher Form die Gage an den Auftragnehmer übergeht. Möglich sind Vorauszahlung, Barzahlung und Überweisung. Die Währung ist immer Euro. 

3.2 Das Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug. 

3.3 Sollte das Zahlungsziel nicht erreicht werden und ein Verzug beginnen, wird der Auftragnehmer/Rechnungssteller wie folgt vorgehen: nach 5 Tagen Verzug sind 5 EUR Bearbeitungsgebühr für ein Erinnerungsschreiben zu zahlen, nach weiteren 7 Tagen sind 20 EUR Mahngebühr für die 1. Mahnung zu zahlen, nach weiteren 7 Tagen sind 50 EUR Mahngebühr für die 2. Mahnung zu zahlen, nach weiteren 7 Tagen wird die Angelegenheit automatisch und ohne weitere Vorankündigung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dessen Gebühren zusätzliche Kosten für den säumigen Auftraggeber erzeugen. 

§4 An-/Abreise, Fahrtkosten, Unterkunft 

4.1 Der Auftragnehmer stellt Fahrtkosten in Rechnung, wenn die einfache Entfernung mehr als 100 km beträgt. Die Höhe der Fahrtkosten wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. 

4.2 Der Auftragnehmer hat das Recht auf eine saubere Unterkunft (Mittelklasse-Hotel) mit Frühstück, wenn die einfache Entfernung zum Spielort mehr als 150 km beträgt. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. 

4.3 Dem Auftragnehmer wird ermöglicht barrierefrei mit dem Fahrzeug zum Be- und Entladen bis an den Spielort heranfahren zu können. Sollte es zu Gebührenerhebungen (Parkplatz-/Stellplatzgebühren, Strafzettel) kommen, so sind diese vom Auftraggeber zu begleichen. 

4.4 Sollte die Zuwegung unpassierbar (Feld-/ Waldwege, kein Winterdienst, aufgestellte Schranken, Poller etc.) und das Erreichen des Spielortes nicht möglich bzw. unzumutbar sein, kann der DJ die Erfüllung des Auftrags verweigern. Eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Pauschaltarifes, ist an den DJ zu entrichten. 

§5 Auf- und Abbau 

5.1 Mindestens 2 Stunden vor Spielbeginn wird der DJ beginnen sein Equipment auf der Bühne / am Spielort aufzubauen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Bühne / der Spielort spätestens zu diesem Zeitpunkt für den DJ frei zur Verfügung steht. Sollte es zu Verzögerungen durch anderweitige Nutzer kommen, kann der DJ nicht dafür haftbar gemacht werden. 

5.2 Der Weg vom Fahrzeug bis zur Bühne und zurück, muss ausreichend beleuchtet und rutschfest (z.B. Winterdienst) sein. Sollte es am Spielort unmöglich sein, das Equipment sicher zu transportieren (z.B. durch glatte Untergründe, starkes Gefälle), kann der DJ die Erfüllung des Auftrags ablehnen sofern Ihm keine kostenlose Hilfe zum Be- und Entladen zur Verfügung gestellt werden kann. 

5.3 Ist nach dem Abbau ein Rücktransport / Beladung des Fahrzeuges aus den gleichen, zuvor genannten Gründen unmöglich, werden Kosten für eine weitere Anfahrt im Stundenlohn fällig. 

5.4 Die Bühne sollte ca. 4 Meter breit, 3 Meter hoch und 3 Meter tief sein. 

5.5 Mindestens 2 VDE geprüfte, voneinander unabhängige (Licht-) Stromkreise (16A / 230 V) sollten sich in unmittelbarer Nähe der Bühne befinden. 

5.6 Für Schäden am Equipment, welche auf eine unsachgemäße, nicht den Richtlinien entsprechende Elektroinstallation zurückzuführen sind, ist der Veranstalter haftbar. 

5.7 Nach Absprache kann es erforderlich sein, dass ein oder mehrere Helfer vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Transport des Equipments zur Bühne und zum Fahrzeug zu ermöglichen. 

§6 Veranstalterpflichten 

6.1 Sämtliche behördliche Genehmigungen und Veranstaltungsanzeigen sind vom Veranstalter zu leisten. GEMA-Gebühren und sonstige Kosten für Genehmigungen, sind einzig vom Auftraggeber zu entrichten. Haftungs-/Leistungsansprüche, die von Dritten diesbezüglich an den DJ gestellt werden, werden in Form von Schadensersatzansprüchen an den Veranstalter / Auftraggeber weitergeleitet. 

6.2 Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Übergriffe, Gewaltandrohungen, unzumutbare Belästigungen von z.B. alkoholisierten Personen verhindert werden. Sollte es zu derartigen Zwischenfällen kommen, kann der DJ den Spielbetrieb sofort einstellen. Für Schäden, die vom Kunden selbst oder seinen Gästen am Equipment des Auftragnehmers entstehen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang. 

§7 Widerrufsbelehrung, Stornierung 

7.1 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail, WhatsApp, oder per Post kostenfrei widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ausreichend. 

7.2 Nach verstreichen der Widerrufsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer aus Kulanzgründen entscheiden, ob einer Stornierung entsprochen wird. 

Im Falle einer Stornierung werden Gebühren laut Tabelle gestaffelt berechnet: 

Stornierungszeitraum vor dem Veranstaltungstermin nach Ablauf der Widerrufsfrist                                                                             - 20% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 100,00 EUR bei weniger als 24 Wochen                                                                  - 30% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 200,00 EUR bei weniger als 20 Wochen                                                                    - 40% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 300,00 EUR bei weniger als 16 Wochen                                                                    - 50% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 350,00 EUR bei weniger als 12 Wochen                                                                  - 70% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 450,00 EUR bei weniger als 8 Wochen                                                                    - 80% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 560,00 EUR bei weniger als 4 Wochen                                                                    - 100% des vereinbarten Pauschalbetrags, mind. 700,00 EUR 

§8 Gerichtsstandort 

8.1 Der Gerichtsstandort ist das Amtsgericht Walsrode (Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Deutschland).                                 In Ausnahmefällen ist es möglich den Gerichtsstandort in der Nähe des Anwalts vom Auftragnehmer zu wählen.                               Es findet ausschließlich deutsches Recht seine Anwendung. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.

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